B-Planänderung „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1 – 1. Änderung“ liegt aus.

Bebauungsplanänderung „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1 – 1. Änderung“ liegt aus.

Am 13. Juli 2018 hat die Gemeinde den Planteil und die Festsetzungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (Öffentliche Auslegung). Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jeder Bürger Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorbringen. Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt.

Auslegung der Änderung des Bebauungsplan „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1 – 1. Änderung“

Begründung zur  Änderung des Bebauungsplan „Südlich St. Heinricher Straße, Teil 1 – 1. Änderung“